Ereignisse wie Tod, Unfall und schwere Krankheit verdrängt man gerne. Aber viele prominente Fälle aus der Presse zeigen die Folgen von Erbstreitigkeiten, teuren Prozessen, Zerstörung des Familienfriedens und Vermögensverlusten durch zu hohe Erbschaftsteuerbelastungen. Der Grund liegt in den meisten Fällen darin, dass vom Erblasser zu Lebzeiten keine klaren und rechtssicheren Vereinbarungen zum Vermögen, zu seinen Zielen und zur Stellung der Erben getroffen wurden.
Als Fachanwälte bieten wir Ihnen einen konkreten Plan, ein Testament, das Ihren Willen klar zum Ausdruck bringt und die Testamentvollstreckung für die Zeit, wenn es gilt, Ihren Willen auch durchzusetzen.
Vorsorgeverfügungen gelten nicht nur für den Todesfall, sondern decken auch den Fall gesundheitlicher Krisen ab, in denen Sie selbst zu Entscheidungen zeitweise oder fortwährend nicht mehr in der Lage sind. Das gilt nicht nur für das fortgeschrittene Alter, sondern auch in jungen Jahren für die plötzlichen Folgen eines Unfalls. Eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügungen sichern Ihnen Ihre Selbstbestimmung und die Einhaltung beruflicher Verantwortung.
Vertrauen Sie auf unser Praxiswissen und unsere Erfahrung aus vielen Erbauseinandersetzungen. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in Berlin, Kleve und Mannheim beraten Sie und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht.
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