International tätige Unternehmen entsenden häufig ihre Mitarbeiter vorübergehend oder länger ins Ausland oder beschäftigen ausländische Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland. Grund dafür ist in der Regel der Mangel einer bestimmten Kompetenz vor Ort, etwa für den Aufbau von Leitungs- und Know-how-Strukturen, für die Einweisung in bestimmte Prozesse und für Schulungen. Je nach konkreter Situation ist eine vertragliche Ausgestaltung nötig, die sowohl die arbeits- und steuerrechtlichen Gegebenheiten des Gastlandes als auch die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen mit berücksichtigt. Im Detail müssen sich Unternehmen mit folgenden Punkten auseinandersetzen:
Wir beraten Unternehmen bei der Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ihre Mitarbeiter, helfen bei der Erstellung von internen Entsenderichtlinien und Entsendeverträgen und kümmern uns ganzheitlich um alle rechtlichen Fragen des Personalbereichs.
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