Stiftungen haben eine lange Tradition. Sie bieten dem Stifter stille und öffentlich wirksame Möglichkeiten, persönliches und gesellschaftliches Engagement zu zeigen. Von ihrer Tradition her dienen Sie auch zur finanziellen Absicherung der Nachkommen im Unternehmen oder im Privatvermögen.
Eine Stiftung entwickelt sich wie ein Unternehmen aus einer gezielten Idee heraus. Als Rechtsanwälte mit viel Erfahrung im Stiftungsrecht unterstützen wir Sie bei der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Ausgestaltung dieser Idee. So helfen wir Ihnen bei der Errichtung der Satzung, überprüfen, ob die Stiftung nach geltendem Stiftungsrecht als gemeinnützig oder mildtätig einzustufen ist und unterbreiten Ihnen konstruktive Vorschläge für die Praxis, zur Auswahl der Stiftungsorgane und begleiten Sie bei allen administrativen Schritten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Gemeinnützigkeits-Portal.
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